Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO

Stand: 09.08.2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) ergänzt den Hauptvertrag zwischen:

  • Niesmann-Pflug ZEMA GbR, vertreten durch die Gesellschafter: Philippe Simon Pflug, Daniel Niesmann, als Auftragsverarbeiter
  • und dem jeweiligen Kunden als Verantwortlicher

gemeinsam „Parteien“.

Dieser AVV gilt ausschließlich im B2B-Bereich.

Bei Widersprüchen geht dieser AVV vor, soweit datenschutzrechtlich erforderlich.


1. Gegenstand und Dauer

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden zur Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen (insbesondere Hosting-, Speicher-, Infrastruktur-, Netzwerk- und Supportleistungen).
  2. Die Verarbeitung beginnt mit Bereitstellung der Leistungen und endet mit Vertragsende sowie Abschluss gesetzlicher Lösch- und Aufbewahrungspflichten.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Beauftragung berechtigt ist, sofern er selbst für Dritte verarbeitet.
  4. Regelungen zur Verfügbarkeit, zu Service-Leveln (SLA) und zu Wartungsarbeiten ergeben sich ausschließlich aus dem Hauptvertrag (insbesondere § 5 Abs. 7 sowie § 4 Abs. 10 der AGB) und – soweit abgeschlossen – aus einem individuellen Service Level Agreement (SLA) für die jeweilige Leistung. Dieser AVV trifft hierzu keine eigenen Regelungen und verweist insoweit allein auf den Hauptvertrag bzw. das jeweils vereinbarte SLA, um Doppelregelungen und Widersprüche auszuschließen. Die Anbahnung und Verwaltung von Teams im Rahmen von elizon+ for teams betrifft die Kontenverwaltung des Kunden und begründet für sich keine zusätzliche Auftragsverarbeitung im Sinne dieses AVV; die Verarbeitung von Endkundendaten auf gehosteten Systemen bleibt unberührt.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

  1. Art und Zweck richten sich nach den vom Kunden genutzten Leistungen.
  2. Verarbeitet werden können insbesondere:
  • Speicherung und Hosting von Daten
  • Bereitstellung von IT-Infrastruktur
  • Support- und Betriebsleistungen
  • Protokollierung zur Systemsicherheit
  1. Die inhaltliche Verantwortung für die Daten liegt beim Kunden.

3. Kategorien personenbezogener Daten

  1. Betroffene Personen:
  • Endkunden des Kunden
  • Mitarbeiter
  • Kommunikationspartner
  • sonstige vom Kunden verarbeitete Personen
  1. Datenkategorien:
  • Stammdaten und Kontaktdaten
  • Vertrags- und Abrechnungsdaten
  • Nutzungs- und Logdaten
  • Kommunikationsinhalte
  • Support- und Systemdaten

4. Weisungsrecht

  1. Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden.
  2. Weisungen ergeben sich aus Vertrag, Nutzung oder dokumentierten Supportprozessen.
  3. Unrechtmäßige Weisungen werden zurückgewiesen.

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich insbesondere:

  • vertrauliche Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten
  • Unterstützung bei Datenschutzvorfällen
  • Führung eines Verzeichnisses, soweit erforderlich

6. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Es gelten die aktuellen TOM unter: https://elizon.app/legal/tom

Der Auftragsverarbeiter kann diese anpassen, sofern das Sicherheitsniveau nicht wesentlich sinkt.


7. Unterauftragsverarbeitung

7.1 Grundsatz

Der Auftragsverarbeiter setzt Unterauftragsverarbeiter nur ein, soweit diese im Rahmen der datenschutzrechtlichen Definition des Art. 28 DSGVO personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftragsverarbeiters verarbeiten.

7.2 Tatsächliche Unterauftragsverarbeiter

Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere:

  • Anbieter von Speicher-, Backup- und Betriebsinfrastruktur
  • technische Wartungs-, Support- und Betriebsdienstleister

Diese werden nur eingesetzt, soweit sie für Betrieb, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Dienste erforderlich sind.

Namentlich benannte Unterauftragsverarbeiter

DNS-/Nameserver-Betrieb

  • Leaseweb Netherlands B.V. (headquarter), Hessenbergweg 95, 1101 CX Amsterdam, Niederlande
  • Leaseweb Network B.V., Hessenbergweg 95, 1101 CX Amsterdam, Niederlande
  • Leaseweb Deutschland GmbH, Hanauer Landstraße 121, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
  • Leaseweb UK Ltd., 2 Eastbourne Terrace, London W2 6LG, Vereinigtes Königreich
  • Zweck: Betrieb der DNS-Server (autoritative Nameserver zur Auflösung von Domainnamen sowie Reverse-DNS-/PTR-Records zur Zuordnung von IP-Adressen zu Hostnamen).
  • Es bestehen keine Auftragsverarbeitungsverträge, da keine kundenbezogenen Daten auf den Servern verarbeitet werden und nur bereits öffentlich abrufbare Daten gespiegelt werden.
  • ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert: https://nl.object-storage.io/leaseweb-download/legal-security/certificates/Leaseweb%20certificate_1SA2024_signed.pdf
  • Verarbeitungsstandorte: Niederlande, Deutschland und Vereinigtes Königreich (innerhalb der EU bzw. mit Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission).

Weitere eingesetzte Dienste

Für den Betrieb der Dienste werden weitere Unterauftragsverarbeiter eingesetzt. Diese können je nach gebuchtem Dienst an der Verarbeitung beteiligt sein (jeweils Verarbeitungsstandort USA, Cloudflare global):

  • Amazon Web Services, Inc. (Cloud-Hosting)
  • Vercel, Inc. (Anwendungs-Hosting)
  • Cloudflare, Inc. (Content Delivery und Sicherheit)
  • Datadog, Inc. (Dienst-Monitoring)
  • Functional Software, Inc. (Sentry) (Fehler-Monitoring)
  • PostHog, Inc. (Produktanalyse)
  • Google LLC (Google Analytics) (Website-Analyse)
  • Microsoft Corporation (Microsoft Clarity) (Website-Analyse)
  • Pylon (Kundensupport)
  • Mailmodo (E-Mail-Marketing)
  • Slack Technologies, LLC (interne Kommunikation)
  • Stripe, Inc. (Zahlungsabwicklung)
  • OpenAI, L.L.C. (KI-Dienste)
  • Anthropic, PBC (KI-Dienste)
  • Groq, Inc. (KI-Dienste)
  • Cohere, Inc. (KI-Dienste)
  • Baseten, Inc. (KI-Dienste)
  • Common Room, Inc. (Enrichment und Demand Generation)
  • HubSpot, Inc. (CRM)
  • Google LLC (Google Workspace) (interne Produktivität)
  • Intuit Inc. (QuickBooks) (Buchhaltung)

Interne und externe Kommunikation, virtuelle Meetings

  • Proton AG, Route de la Galaise 32, 1228 Plan-les-Ouates, Schweiz
  • Zweck: gesicherte interne und externe Kommunikation (E-Mail-Versand, Messaging, Telefonate, Sprach- und Videoanrufe), Videokonferenzen und Durchführung virtueller Meetings mit internen und externen Teilnehmern (u. a. Kunden), Webinare und Schulungen sowie Aufzeichnungen von Meetings nach vorheriger Einwilligung; dabei werden die anfallenden Kundendaten gespeichert, übermittelt und verarbeitet.
  • Mit der Proton AG besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO: https://proton.me/de/legal/dpa.
  • Verarbeitungsstandort: Schweiz sowie EU/EWR. Die Schweiz ist von der Europäischen Kommission als Land mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt; die Übermittlung erfolgt daher auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO.

Die Proton AG setzt zur Leistungserbringung folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

Unternehmen der Proton-Gruppe:

  • ProtonLabs DOOEL Skopje, Nordmazedonien – Bearbeitung von Kundenanfragen und sonstiger direkter Kommunikation (Verarbeitungsstandort: Nordmazedonien)
  • ProtonLabs Taiwan Co., Ltd, Taiwan (ROC) – Bearbeitung von Kundenanfragen und sonstiger direkter Kommunikation (Verarbeitungsstandort: Taiwan)

Dritte:

  • Zendesk, Inc., USA – Kundensupport (Verarbeitungsstandort: USA; abgesichert über Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules und Zertifizierungen)
  • Stripe, Inc., USA – Zahlungsabwicklung (Verarbeitungsstandort: USA; abgesichert über Standardvertragsklauseln)
  • PayPal (PayPal-Gruppe), USA/Singapur – Zahlungsabwicklung (Verarbeitungsstandorte: USA und Singapur; abgesichert über Standardvertragsklauseln)
  • Chargebee, Inc., USA – Zahlungsabwicklung (Verarbeitungsstandort: USA; abgesichert über Standardvertragsklauseln)
  • Atlassian Pty Ltd, Australien – Speicherung von Support-Daten (Verarbeitungsstandorte: EU, USA und Vereinigtes Königreich; abgesichert über Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln und Zertifizierungen)

Den jeweils aktuellen Stand der von der Proton AG eingesetzten Unterauftragsverarbeiter finden Sie in deren Vereinbarung zur Datenverarbeitung unter https://proton.me/de/legal/dpa sowie in deren Datenschutzerklärung unter https://proton.me/de/legal/privacy.

Betrieb der elizon-Plattform

  • Niesmann-Pflug ZEMA GbR, vertreten durch die Gesellschafter: Philippe Simon Pflug, Daniel Niesmann, Hardenburgweg 19, 76187 Karlsruhe, Deutschland
  • Zweck: Betrieb der elizon-Plattform (Website, Panel, Hosting, Support, Logs, Backups, Domainverwaltung, technische Billing-Abwicklung, Betrugsprävention in Abstimmung mit Mollie, Identitätsprüfung in Abstimmung mit Enjyn soweit eingesetzt) für noch nicht übernommene ZEMA-Kundenverträge.
  • Mit Niesmann-Pflug ZEMA GbR besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO mit folgenden Bestimmungen:
  • Gegenstand und Dauer: (1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierter Weisung der Auftraggeberin, soweit sie für noch nicht übernommene ZEMA-Kundenverträge die elizon-Plattform betreibt. (2) Beginn: 01.09.2026. Ende für den jeweiligen Datensatz: Löschung oder Herausgabe nach Weisung, gesetzliche Aufbewahrung oder Übergang der Verantwortlichkeit auf die Auftragnehmerin durch vermerkte Vertragsübernahme des betreffenden Kunden.
  • Datenkategorien: Stamm- und Kontaktdaten, Vertrags- und Abrechnungsdaten, Nutzungs- und technische Logs, Supportinhalte, Zahlungsmandat-Referenzen (keine vollständigen Kartendaten), Verifikationsstatus. Sonderkategorien nur, soweit der Endkunde in eine Ausweisverifikation nach den AGB eingewilligt hat.
  • Betroffene: Kundinnen und Kunden, Nutzer von Team- und Familienfunktionen, Kontoinhaber, Support-Kommunikationspartner.
  • Verarbeitungsstandort: Deutschland.

Benachrichtigung bei Änderung von Unterauftragsverarbeitern (Art. 28 Abs. 2 DSGVO)

Der Kunde erteilt eine allgemeine schriftliche Genehmigung zum Einsatz der vorstehend benannten Unterauftragsverarbeiter. Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, informiert er den Kunden hierüber vorab, in der Regel mindestens 30 Kalendertage vor der beabsichtigten Beauftragung (in dringenden Sicherheitsfällen unverzüglich). Die Information erfolgt in Textform, z. B. per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse oder über eine Benachrichtigung im Kundenbereich. Der Kunde kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Lässt sich ein berechtigter Widerspruch nicht durch zumutbare Maßnahmen ausräumen, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Leistungsbestandteil mit angemessener Frist zu kündigen.

Hinweis zu KI-gestützten Unterauftragsverarbeitern

Soweit KI-Dienste (insbesondere OpenAI, L.L.C., Anthropic, PBC, Groq, Inc., Cohere, Inc., Baseten, Inc.) eingebunden sind, hat der Auftragsverarbeiter eine gesonderte Risikoabwägung vorgenommen. Es werden in diesem Rahmen grundsätzlich keine Inhalte personenbezogener Kundendaten gezielt zur Modell-Trainierung an diese Anbieter übermittelt; eine Verarbeitung erfolgt nur, soweit dies für die jeweilige Funktion erforderlich ist und der Anbieter vertraglich auf Vertraulichkeit, Zweckbindung und einen Ausschluss der Nutzung zu eigenen Trainingszwecken verpflichtet ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) in KI-gestützte Funktionen eingeben sollte, ohne dies zuvor eigenverantwortlich geprüft zu haben.

7.3 Keine Unterauftragsverarbeiter (technische Infrastruktur)

Nicht als Unterauftragsverarbeiter gelten Dienstleister, die ausschließlich technische Infrastruktur oder Datenübermittlung erbringen, ohne Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftragsverarbeiters, insbesondere:

  • Rechenzentrumsbetreiber (Housing/Colocation)
  • Internet Service Provider, Uplink-Provider und Carrier (inkl. IP-Transit, BGP-Routing und Backbone-Transport)
  • Internet Exchange Points (IXP), z. B. DE-CIX
  • DDoS-Mitigation- und Netzwerksicherheitsdienste, soweit diese ausschließlich automatisierte Netzwerkfilterung oder Traffic-Scrubbing auf Transportebene durchführen, ohne inhaltliche Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftragsverarbeiters

Diese handeln als technische Infrastrukturbetreiber oder eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

7.4 Eigenständige Verantwortliche

Nicht als Unterauftragsverarbeiter gelten eigenständige Verantwortliche, insbesondere:

  • Domain-Registrare und Registries im Rahmen der Domainregistrierung oder -verwaltung
  • Kommunikations- und Community-Plattformen, die auf Aktivierung des Kunden hin für die direkte Kommunikation mit dem Kunden bzw. dessen Ansprechpartnern genutzt werden (z. B. Discord); diese handeln als eigenständige Verantwortliche nach ihrer eigenen Datenschutzerklärung und sind keine Unterauftragsverarbeiter. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von elizon.

Die Nutzung von Kommunikations- und Community-Plattformen (z. B. Discord) erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Aktivierung durch den Kunden (Verknüpfung des Kontos, Freigabe einzelner Funktionen). Die hierzu erteilten Einwilligungen werden mit Zeitpunkt, Version des Einwilligungstextes sowie technischen Begleitdaten dokumentiert und sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar; nach Widerruf werden die plattformbezogenen Funktionen deaktiviert und etwaige Rollen-/Verknüpfungsdaten aufgehoben. Bei der Nutzung von Drittplattformen zu Supportzwecken wird der Kunde gesondert darauf hingewiesen, dass die dortige Kommunikation nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist und Daten durch den Plattformbetreiber gespeichert werden können.

7.5 Verpflichtung

  1. Sofern Unterauftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO eingesetzt werden, stellt der Auftragsverarbeiter sicher, dass diese vertraglich entsprechend Art. 28 DSGVO verpflichtet werden, insbesondere auf dieselben Datenschutzpflichten, wie sie in diesem AVV festgelegt sind.
  2. Durchreicheklausel (Art. 28 Abs. 4 DSGVO): Setzt ein Unterauftragsverarbeiter seinerseits weitere Unter-Unterauftragsverarbeiter ein, stellt der Auftragsverarbeiter durch entsprechende vertragliche Bindung des unmittelbaren Unterauftragsverarbeiters sicher, dass diesen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt werden, wie sie zwischen Kunde und Auftragsverarbeiter gelten. Dies gilt insbesondere für die von der Proton AG eingesetzten weiteren Unterauftragsverarbeiter; diese Anbieter verpflichten ihre Unter-Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau einschließlich geeigneter Garantien für Drittlandübermittlungen.
  3. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten dieses Unterauftragsverarbeiters nach Maßgabe von Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO.

7.6 Transparenz

Eine aktuelle Übersicht relevanter Unterauftragsverarbeiter wird im Kundenbereich oder in geeigneter Dokumentation bereitgestellt.


8. Drittlandübermittlung

  1. Verarbeitung in Drittländern erfolgt nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.
  2. Es werden geeignete Garantien eingesetzt (z. B. Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse).
  3. Konkret gilt für die in Abschnitt 7.2 benannten Unterauftragsverarbeiter: Die Verarbeitung über die Proton AG erfolgt in der Schweiz sowie in der EU/im EWR; für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO. Soweit hierbei eingesetzte Unterauftragsverarbeiter ihren Sitz im Vereinigten Königreich haben, besteht für dieses ebenfalls ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO.
  4. Soweit die in Abschnitt 7.2 benannten Unterauftragsverarbeiter ihrerseits weitere Unter-Unterauftragsverarbeiter mit Sitz oder Verarbeitung in Drittländern einsetzen (z. B. Amazon Web Services, Inc., Cloudflare, Inc. mit global verteilter Verarbeitung, PostHog, Inc., HubSpot, Inc., die benannten KI-Anbieter), werden die hierfür erforderlichen geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) von dem jeweiligen unmittelbaren Unterauftragsverarbeiter im Wege der Weiterreichung (Art. 28 Abs. 4 DSGVO) sichergestellt. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet seine unmittelbaren Unterauftragsverarbeiter, das Vorliegen dieser Garantien auf Anfrage nachzuweisen, und stellt dem Kunden entsprechende Nachweise im Rahmen des Zumutbaren zur Verfügung.
  5. Technische Datenübertragung über internationale Netze bleibt hiervon unberührt und stellt keine gezielte Drittlandverarbeitung durch den Auftragsverarbeiter dar.

9. Unterstützungspflichten

  1. Unterstützung bei Betroffenenrechten erfolgt im Rahmen der vertraglichen Leistungen.
  2. Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen erfolgt, soweit zumutbar.
  3. Ein darüber hinausgehender Aufwand kann gesondert vergütet werden.

10. Datenschutzverletzungen

  1. Der Auftragsverarbeiter informiert den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, über relevante Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Diese Frist ist darauf ausgelegt, dem Kunden als Verantwortlichem die Einhaltung seiner eigenen Meldefrist von 72 Stunden gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) zu ermöglichen.
  2. Liegen zum Zeitpunkt der Erstmeldung noch nicht alle Informationen vor, erfolgt die Meldung ohne weitere unangemessene Verzögerung schrittweise.
  3. Die Meldung enthält soweit möglich:
  • Art des Vorfalls
  • betroffene Datenkategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen/Datensätze
  • wahrscheinliche Folgen/Auswirkungen
  • getroffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung und Schadensminderung
  • Kontaktstelle für Rückfragen

11. Kontrollrechte und Audits

  1. Der Kunde kann Nachweise zur DSGVO-Compliance anfordern.
  2. Nachweise erfolgen durch Dokumentation oder Fernprüfung.
  3. Vor-Ort-Audits nur bei berechtigtem Anlass und nach Vorankündigung.
  4. Übermäßiger Aufwand kann vergütet werden, außer bei eigenem Datenschutzverschulden. Ein „Datenschutzverschulden“ in diesem Sinne liegt vor, soweit ein Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen datenschutzrechtliche Pflichten rechtskräftig gerichtlich oder bestandskräftig behördlich festgestellt oder vom Auftragsverarbeiter schriftlich anerkannt wurde.

12. Vertraulichkeit

Alle mit der Verarbeitung betrauten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.


13. Löschung und Rückgabe

  1. Nach Vertragsende werden Daten gelöscht oder herausgegeben, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
  2. Dem Kunden steht nach Vertragsende eine Frist von 120 Tagen zur Verfügung, um seine Daten zu exportieren bzw. zu migrieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  3. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
  4. Der Kunde ist für Migration und eigene Backups selbst verantwortlich. Dies entbindet den Auftragsverarbeiter nicht von den nach den TOM (Abschnitt 6) und Art. 32 DSGVO geschuldeten Sicherungsmaßnahmen; für einen vom Auftragsverarbeiter zu vertretenden Datenverlust bleibt dieser nach Maßgabe des Hauptvertrags und der gesetzlichen Regelungen verantwortlich.

14. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen sowie die Haftungsvereinbarungen des Hauptvertrags, soweit DSGVO-konform.


15. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen bedürfen der Textform.
  2. Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

Anlage 1 – Verarbeitung

Zweck:
Hosting, Infrastruktur, Betrieb, Support (einschließlich supportbezogener Leistungen im Rahmen eines vereinbarten SLA, soweit einschlägig), Sicherheit, Vertragserfüllung

Art: Speichern, Übertragen, Verarbeiten, Protokollieren, Bereitstellen

Dauer: Vertragslaufzeit + gesetzliche Pflichten


Anlage 2 – TOM

Es gelten die jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen unter: https://elizon.app/legal/tom


Anlage 3 – Unterauftragsverarbeiter

Siehe Abschnitt 7 dieses AVV.